Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Dienstleistungen der Firma

Business2Internet

(im Nachfolgenden "Agentur" genannt)

Inhaber: Ronny Mayer
Lange Str. 83
17489 Greifswald
Telefon: +49(0) 3834/ 8554-91
Telefax: +49(0) 3834/ 8554-97

Internet: www.business2internet.de
E-Mail: info@business2internet.de

USt.-IDNr.: DE251624991

1. Geltungsbereich
  1. Alle von Business2Internet für den Auftraggeber erbrachten Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarung gelten nur dann, wenn Sie zwischen Business2Internet und dem Auftraggeber schriftlich vereinbart wurden.
  2. Diese allgemeinen Bedingungen gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
  3. Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern gelten unsere AGB auch ohne ausdrücklichen Hinweis für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.
  4. Abweichenden Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedinungen des Käufers wird hiermit widersprochen, es sei denn, Sie werden durch die Agentur ausdrücklich annerkannt.
  5. Von diesen AGB abweichende und ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Angebot und Vertragsabschluss
  1. Sämtliche Angebote der Agentur sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt.
  2. Die Vertragsparteien vereinbaren die Durchführung der gewählten Dienstleistung.
  3. Mit Beauftragung der Agentur durch den Auftraggeber, schriftlich oder fernschriftlich (Email, Fax etc.) gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot auf Abschuss eines Vertrages ab.
  4. Aufträge des Auftraggebers gelten erst durch schriftliche Auftragsannahme der Agentur (Email reicht aus) als angenommen, es sei denn es liegt konkludentes Handeln vor (z.B. Beginn der Arbeiten), welches die den Willen zur Auftragsannahme erkennen läßt.
3. Leistung und Honorar
  1. Die Agentur erbringt Ihre Leistung entsprechend dem vereinbarten Vertragsinhalt.
  2. Die Agentur kann zur Erbringung der vereinbarten Leistung Dritte einschalten, mit denen sie dann im eigenem Namen Werkverträge abschließt.
  3. Alle Leistungen die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Dies gilt besonders für alle Nebenleistungen der Agentur, wie bspw. Lizenzen.
  4. Ist abzusehen, dass die von der Agentur ursprünglich schriftlich veranschlagten Kosten um mehr als 20 Prozent überstiegen werden, wird die Agentur den Kunden auf die Höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen 3 Tage nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Varianten bekannt gibt.
  5. Installation, Konfiguration, Einweisung und Schulung gehören nicht automatisch zu den Leistungspflichten der Agentur, wenn diese nicht ausdrücklich schriftlich mit angeboten wurden.
  6. Erweiterungs- und Änderungswünsche muss die Agentur nur berücksichtigen, wenn Sie aus technischen Gründen zur Vertragszielerreichung unerlässlich sind.
  7. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Website rechtliche Verpflichtungen eingegangen werden, die bei nichtbeachten zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen können.

    Insbesondere handelt es sich um:

    1. Impressumspflichten nach §5TMG
    2. Informationspflichtn nach § 312e BGB
    3. Informationspflichten nach §312c BGB (Fernabsatz)
    4. Prüfpflichten bei Forenbetrieb, Chats etc.
    5. Prüfpflichten bei Linksetzung
    6. Pflicht zur Beachtung medienrechtlicher Vorschriften
    7. Pflicht zur Wahrung von Urheber- und Markenrechter Dritter

    Für die Einhaltung der Pflichten ist allein der Kunde Verantwortlich. Sollte der Agentur ein Schaden durch eine Pflichtverletzung des Kunden entstehen, ist die Agentur berechtigt diesen Schaden gegenüber dem Kunden geltend zu machen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
  1. Es gelten die Listenpreise und die Stundensätze der Agentur zum Zeitpunkt der Auslieferung.
  2. Fest- oder Pauschalpreise gelten nur aufgrund eines gesonderten Angebotes.
  3. Alle gegenüber Kaufleuten geäußerte Preisangaben schließen die gesetzliche Mehrwertseuer nicht ein.
  4. Versandkosten, Kosten für Installation, Schulung, Lizenzen, und sonstige Nebenleistungen sind nicht automatisch im Preis inbegriffen, sofern Sie nicht ausdrücklich Bestandteil des indviduellen Angebotes sind.
  5. Mehraufwand, welcher nicht Bestandteil des Angebotes sind, sind gesondert zu vergüten.
    Dazu zählen insbesondere:
    1. Vorlegenen von Daten, welche nicht im vereinbarten Zustand sind und nachbearbeitet werden müssen.
    2. Lizenzen für Bilder, Software etc.
    3. für notwendige und zumutbare Inanspruchnahme von Leistung Dritter
    4. Recherche- und Testleistungen, sowie rechtliche Überprüfungen durch externe Dienstleister im auftrag des Kunden.
    5. Kurzfristige, nicht planbare oder außerhalb der regulären Geschäftszeiten zu erbringende Leistungen (Havarielesitungen)
  6. Die Agentur ist berechtigt, eine Vorauszahlung von bis zu 30 % des Gesamtauftragswertes zu verlangen, welche mit der Abschlussrechnung verrechnet werden.
  7. Befindet sich der Kunde in Verzug, ist die Agentur berechtigt 7% über den Basiszinssatz zu berechnen. Bei Überschreitung der Zahlfrist, ist keine Mahnung seitens der Agentur erforderlich.
  8. Bei unberechtigten Rückbuchungen seitens des Kunden (bei zuvor vereinbartem Lastschrifteinzug) hat der Kunde für die entstandenen Rücklastschriftgebühren der Banken aufzukommen.
  9. Die Agentur ist berechtigt, Zahlungen des Kunden zunächst auf ältere Schulden anzurechnen. Sind Kosten der Rechtsverfolgung entstanden, so kann die Agentur die Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, anschließend auf entstandene Zinsen und zuletzt auf die Hautpleistung anrechnen.
  10. Beendet der Kunde, nach Beginn der Arbeiten durch die Agentur, mittels Kündigung den Vertrag, so ist die Agentur berechtigt 60% der vereinbarten Gesamtvergütung laut Angebot als Schadenersatz zu fordern.
  11. Dies gilt nicht bei fristloser Kündigung durch die Agentur.
7. Eigentumsrecht, Urheberschutz und Nutzungsrecht
  1. Der Kunde verpflichtet sich alle Urheberhinweise, Schutzvermerke und/oder Copyright-Vermerke unverändert zu übernehmen. Dies gilt gerade auch für im Quellcode angebrachte Hinweise.
  2. Die Agentur behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen und auch Teilleistungen zu Präsentationszwecken, insbesondere auf allen Referenzkanälen (wie bspw. Referenzen auf der Agentur-Website und auf Facebook) zu verwenden und entsprechend zu verlinken.
8. Kennzeichnung
  1. Die Agentur ist berechtigt auf allen Webseiten, Werbemitteln und sonstigen erbrachten Leistungen, auf die Agentur und/sowie den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden ein Entgeltanspruch dafür zusteht.
  2. Dies gilt nicht für indviduelle Sondervereinbarungen, welche gegebenfalls für ein gesondertes Honorar schriftlich vereinbart werden.
9. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
  1. Der Kunde hat die zur Erfüllung des Auftrages notwendigen Daten, vor allem die zinupflegenden Inhalte für die Webprojekte und Printprodukte zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung zu stellen.
  2. Wenn die Agentur dem Kunden Entwürfe und Testversionen (Previews zur Veröffentlichung) zur Prüfung und Freigabe überlässt, gelten die Entwürfe und Testversionen nach Ablauf von 10 Tagen automatisch als genehmigt, wenn der Kunde keine Korrektufaufforderung veranlasst.
  3. Bei eventuellen Fehlern oder Beeinträchtigungen der Funktionalität von Leistungen (wie z.B. eine angegriffene Website) wird der Kunde die Agentur unverzüglich, unter Angabe von Ort, Zeit und Fehlerbescheibung sowie Rückfragekontaktdaten (Name, Telefon, Email) des Meldenten, informieren. 
12. Pflichten des Auftraggebers /Mitwirkungspflicht
  1. Der Kunde verpflichtet sich, das geplante Vorhaben und seine Anforderung daran, so genau wie möglich zu beschreiben, damit die Agentur in die Lage versetzt wird, das bestmögliche Ergebnis für den Kunden zu erreichen und die Ziele und Vorstellungen des Kunden zu erfassen.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Ausführung des Auftrags notwendigen Daten, fristgerecht und vollständig zur Verfügung stellen.
  3. Wenn nicht anders vereinbart, werden die Daten in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
  4. Wenn die Agentur dem Kunden Entwürfe (Layoutvorlage, Screendesign etc.), unter Angabe einer angemessenen Frist, zur Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit zur Verfügung stellt, gilt der Entwurf als genehmigt, wenn der Kunde innerhalb der Frist keine Korrekturaufforderung vergibt. Nachträgliche Korrekturaufforderungen werden gesondert nach Aufwand berechnet.
  5. Der Kunde verpflichtet sich auch, die rechtliche, insbesondere kennzeichnungsrechtliche und wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Agentur überprüfen zu lassen. Die Agentur lässt diese Prüfung nur nach konkreter Aufforderung und bei vollständiger Kostenübernahme durch den Kunden, von einem externen Dienstleister überprüfen.
  6. Der Kunde verpflichtet sich bei der Feststellung von Fehlern und Beeinträchtigungen an von der Agentur erbrachten Lesitungen, die Agentur unverzüglich in Krentniss zu setzen.
13. Geheimhaltung
  1. Sowohl der Kunde als auch die Agentur verpflichten sich zur Geheimhaltung über alle zur Verfügung gestellten vertraulichen Daten Stillschweigen zu bewahren, während und nach Beendigung der Geschäftsverhältnisses. Insbesondere dürfen diese Daten Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden.
  2. Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe von zur Erfüllung des Auftrages notwendigen Daten an eingeschaltete Subunternehmen.
  3. Diese Subunternehmer sind ebenfalls zum Stillschweigen verpflichtet.
14. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Im Rechtsverkehr zwischen dem Kunden und der Agentur kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle sich unmittelbar oder mittelbar zwischen dem Kunden und der Agentur ergebenen Streitigkeiten ist die Hansestadt Greifswald.

15. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der oben genannten Bestimmungen nichtig sein, sind die anderen Bestimmungen hiervon nicht betroffen. Das gilt auch bei Teilunwirksamkeit. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung, die den Sinn und Zweck der ursp. Bestimmung am nächsten kommt, und den übrigen Verienbarungen nicht zu wider läuft, zu ersetzen.

Greifswald, der 07.07.2007

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